Das CE-Zeichen ist entsprechend der EU-Richtlinien vorgeschrieben für definierte Produktgruppen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass das CE-Zeichen nach eigenverantwortlicher Prüfung auf alle diese Produkte für den europäischen Handel anzubringen ist.
Die CE-Kennzeichnung ist kein (Prüf-) „Siegel“, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.